Skyway ist sich selbst der beste Kunde – Scheinprojekte und Vor-„Verträge“ durch Insich-Geschäfte?

Skyway Verträge - Insich Verträge

Attention!

This paper is currently being reviewed by a Sino-English law firm in Hong Kong for possible legal violations under the Mainland Judiciary (Reciprocal Enforcement) Ordinance – Consumer Council Ordinance and Personal Data (Privacy) Ordinance. In case of justified complaint, we ask for direct contact via our contact form.

Während Insich-Geschäfte in Deutschland stark eingeschränkt oder gar verboten sind, ist dies 
in Russland durch das Föderale Gesetz Nr. 343-FZ vom 3. Juli 2016 in Zusammenhang mit dem 
OOO-Gesetzen geregelt. Nach dieser Gesetzesauffassung sind insichGeschäfte demnach erlaubt, 
sofern gewisse Regeln eingehalten werden. Vorliegende Vertragsdokumente zu Skyway-Projekten
indes weisen keine Indizien auf (fehlende Erlaubnis aller Gesellschafter in schriftlicher 
Form - Vertragsbestandteil) das eine Genehmigung aller Gesellschafter in schriftlicher Form erfolgte.
Natürlich kann nicht ausgeschlossen werden, das eine solche Gesellschaftergenehmigung im 
nachhinein noch schnell rückdatiert aufgesetzt, vorgelegt und veröffentlicht wird.

Dieser Umstand jedoch ist nicht primär Gegenstand dieses Artikels, sondern der Umstand, das durch sich abzeichnende Insichgeschäfte von Skyway und deren „Vertragspartnern“ anscheinend meiner Meinung nach Verträge konstruiert wurden, die dem Investor bestehende Projekte vorgaukeln sollen/sollten obwohl diese schon aufgrund der vertraglichen Beschaffenheit niemals umgesetzt werden können. Wir sprechen hiervon, das Skyway Verträge zu Skyway-Projekten mit sich selbst abgeschlossen hat um der Investoren Projekte vorweisen zu können.

Ferner liegen den jeweiligen Verträgen die gleichen Finanzgrundlagen vor, die durch Gelder der Kleininvestoren bereitgestellt oder gar schon gezahlt wurden. Hieraus ergibt sich ein suggestiver Interessenkonflikt gegenüber den Kleininvestoren.

Weiterlesen