Skyway ist sich selbst der beste Kunde – Scheinprojekte und Vor-„Verträge“ durch Insich-Geschäfte?

Skyway Verträge - Insich Verträge

Attention!

This paper is currently being reviewed by a Sino-English law firm in Hong Kong for possible legal violations under the Mainland Judiciary (Reciprocal Enforcement) Ordinance – Consumer Council Ordinance and Personal Data (Privacy) Ordinance. In case of justified complaint, we ask for direct contact via our contact form.

Während Insich-Geschäfte in Deutschland stark eingeschränkt oder gar verboten sind, ist dies 
in Russland durch das Föderale Gesetz Nr. 343-FZ vom 3. Juli 2016 in Zusammenhang mit dem 
OOO-Gesetzen geregelt. Nach dieser Gesetzesauffassung sind insichGeschäfte demnach erlaubt, 
sofern gewisse Regeln eingehalten werden. Vorliegende Vertragsdokumente zu Skyway-Projekten
indes weisen keine Indizien auf (fehlende Erlaubnis aller Gesellschafter in schriftlicher 
Form - Vertragsbestandteil) das eine Genehmigung aller Gesellschafter in schriftlicher Form erfolgte.
Natürlich kann nicht ausgeschlossen werden, das eine solche Gesellschaftergenehmigung im 
nachhinein noch schnell rückdatiert aufgesetzt, vorgelegt und veröffentlicht wird.

Dieser Umstand jedoch ist nicht primär Gegenstand dieses Artikels, sondern der Umstand, das durch sich abzeichnende Insichgeschäfte von Skyway und deren „Vertragspartnern“ anscheinend meiner Meinung nach Verträge konstruiert wurden, die dem Investor bestehende Projekte vorgaukeln sollen/sollten obwohl diese schon aufgrund der vertraglichen Beschaffenheit niemals umgesetzt werden können. Wir sprechen hiervon, das Skyway Verträge zu Skyway-Projekten mit sich selbst abgeschlossen hat um der Investoren Projekte vorweisen zu können.

Ferner liegen den jeweiligen Verträgen die gleichen Finanzgrundlagen vor, die durch Gelder der Kleininvestoren bereitgestellt oder gar schon gezahlt wurden. Hieraus ergibt sich ein suggestiver Interessenkonflikt gegenüber den Kleininvestoren.

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BaFin – wirklicher Verbraucherschutz?

Was ist die Bafin eigentlich?

Nun nach allgemeiner Auffassung sollte die Bafin den Finanzmarkt in Deutschland regeln.

Dies geschieht zum einen dadurch, das Erlaubnis pflichtige Unternehmen gegenüber der Bafin einer Anzeige- und Meldepflicht unterliegen. Die Bafin hat zu prüfen, auch schon im Interesse des Kunden, ob bei den besagten Unternehmen alles im grünen Bereich ist.  Und zum anderen hat die Bafin bei Verstößen zu prüfen, welche Tatbestände zum Beispiel bei unerlaubten Geschäften vorliegen. Dabei ist die BaFin auch auf Wistleblower angewiesen die Informationen zur Beurteilung der tatsächlichen Sachlage liefern können.

Schaut man sich jedoch einmal die Webseite der Bafin an, dann entsteht der Eindruck, das die Bafin alles schützen möchte nur nicht den Kunden.

Jede andere Finanzaufsicht in der EU benutzt zur klaren Erkennbarkeit das Wort „Investoren-Warnung/en oder Alerts“. Bei der Bafin heißt diese Begriffsbestimmung jedoch unerlaubte Geschäfte, was mitunter vom Kunden so nicht verstanden wird, da der Kunde ja eigentlich aufgrund fehlender Kenntnisse nicht wissen kann was ein unerlaubtes Geschäft ist. Auch das auffinden der Meldungen zu diesen unerlaubten Geschäften gestaltet sich gegenüber anderen Webseiten von Finanzaufsicht mitunter etwas schwierig. Der erste Kontakt wird mit dem Begriff „Aktuelles für Verbraucher“ tituliert, während Webseiten anderer Finanzaufsichten direkt den Begriff „Investoren-Warnung/en“ nutzen und so der Kunde direkt weiß wohin er ziehen muss um diese Warnungen lesen zu können.

Bei der Bafin hingegen erscheinen drei weitere Links, die im eigentlichen Sinne irreführend für den Kunden sein können.

  1. Warnungen vor Marktmanipulationen
  2. Unerlaubte Geschäfte
  3. Weitere Meldungen für Verbraucher

 

Schaut man sich nun einmal unter Punkt 2. eine Meldung an, wir nehmen einmal die erste direkt, so ist erkennbar, das die Bafin die Rückabwicklung angeordnet hat. Können wir jedoch davon ausgehen, das der Kunde eine Rückabwicklung logischerweise mit einem Verbot zu Ausübung der Tätigkeit gleichstellt? Kommt überhaupt die Rückabwicklung einem Verbot gleich? Für den Kunden stellt sich die Sachlage so dar, dass zwar eine Rückabwicklung angeordnet wurde, zwangsläufig aber nicht unbedingt ein Verbot vorliegt. Das verstehen der vorgenannten Wortwahl der Bafin ist in meinen Augen irreführend. Andere Finanzaufsichten stellen ganz klar, das z.B. keine Genehmigung nach § XYZ vorliegt und somit die genannte Firma keine Erlaubnis hat, z.B. Bankgeschäfte etc. in dem jeweiligen Land anzubieten. Sprich der Kunde erkennt an der Wortwahl sofort, das es sich bei der Firma zu der er auf der Webseite einer Finanzaufsicht recherchiert, um ein faules Ei handelt.

Im Falle der Wortwahl bei der Bafin, interessiert dem Kunden die Rückabwicklung einer Firma sekundär und primär in erster Linie, darf die Firma das oder nicht. Gerade im bereich Finanzen können wir nicht von einem gleichbleibenden Kenntnisstand zu diesem Thema bei den Kunden ausgehen. Jeder Kunde Interpretiert gemäß seinem Kenntnisstand die Wortwahl anders.

Daher ist die Wortwahl „Investoren-Warnung/en“ für den Kunden im allgemeinen prägender und leichter verständlich, da bereits das Wort „Warnung“ bereits den negativen Aspekt eines unerlaubten Geschäftes beinhaltet. Auch die Erreichbarkeit dieser Warnmeldungen sind von großer Bedeutung. der Kunde will aufgrund anderer Wortwahlen nicht erst noch lange suchen müssen um an erforderliche Informationen zu gelangen. Hier sind die überwiegende Anzahl der ausländischen Finanzaufsichten bei weitem besser aufgestellt, da diese bereits einen Link „Investoren-Warnung – Warnung – Alerts oder gleichlautend auf ihrer Startseite platziert haben.

Nun sind wir aber bei den unerlaubten Geschäften. Dreizehn an der Zahl hat die Bafin dieses Jahr (2017) bereits veröffentlicht, bereits? Oder wollen wir es lieber nennen, erst? Hierzu müssen wir uns fragen welche Aspekte die Bafin zur Beurteilung eines unerlaubten Geschäftes heranzieht. Sind es nur die Finanztechnischen Aspekte, oder kommen auch Aspekte wie Anzeichen/Fakten zu einen Betrug hinzu?

Werden alle Aspekte zur Beurteilung herangezogen, so muss sich ein Wistleblower indes fragen, warum viele Informationen beim Kunden überhaupt nicht ankommen, da diese von der Bafin einfach nicht veröffentlicht werden. Hier liegen viel zu lange Bearbeitungszeiten voran, so das in der Zwischenzeit besagte Firma mit ihren unerlaubten Geschäften weitermachen kann. Der Kunde wird also nicht geschützt sondern anscheinend im unklaren gelassen. Wenn ich als Bafin z.B. die Information erhalte, das eine Webseite mit Renditen von über 300 % im Jahr lockt, zudem Fakten erhält die einen klaren Betrug begründen, welche Recherchen muss ich dann den Umständen entsprechend einleiten um zu den Ergebnis zu kommen, das diese Firma ein unerlaubtes Geschäft in Deutschland betreibt und wie lange sollte dies dauern?

In einem Test wurden der Bafin und der österreichischen FMA die gleichen Informationen zu einer Firma zu einer gleichen Zeit übersendet. Während die FMA bereits im September 2016 eine Warnung zur besagten Firma ausgesprochen hatte und somit seine Kunden geschützt hat, ist bei der Bafin indes keine Mitteilung über ein unerlaubtes Geschäft zu lesen. Auch andere Finanzaufsichten in England, Polen,Spanien,Tschechien,Lichtenstein, Belgien haben gemäß ihren Regularien die Handlungen dieser Firma aus unerlaubt eingestuft und entsprechende Warnungen herausgegeben. Was also hindert die Bafin daran, den Kunden in Deutschland vor Firmen zu schützen, die in Deutschland unerlaubte Geschäfte tätigen?

Nun wir wissen es nicht, was wir aber wissen ist, das der Kunde in Deutschland durch die Bafin mehr schlecht als recht geschützt wird. Alleine durch unsere Recherchen ist eine Umsatz/Schadenssumme von ca. 1 Millarde Euro  weltweit – 200 Millionen in Deutschland durch solche unerlaubten Geschäfte entstanden, die im wesentlichen durch eine schnellere Handlung der Bafin hätten verhindert werden können. Auch dem Fiskus entgehen Steuereinnahmen in Millionenhöhe.

Bei Anfragen indes enthüllt sich zuweilen der Eindruck, dass man mit Antworten als`sind wir nicht für zuständig – kennen wir nicht – hat sich bei uns nicht vorgestellt – wird von uns nicht reguliert, da die Firma im Ausland sitzt etc. der Kunde lapidar abgespeist werden soll. Natürlich muss man als Finanzaufsicht nicht jene Firma kennen oder hierzu Informationen hierzu vorliegen haben. Wenn aber Kunden  die Bafin mit der Nase auf eine Firma stoßen, bei der schon der Name nach einem unerlaubten Geschäft riecht, dann bedarf es keiner unangebrachten vorgefassten Antworten um als „Behörde – Aufsicht“ zu handeln.

Datenschutz vs. Spam

Ach es ist ein Kreuz mit diesen vielen Spam-Mails, möchte man meinen.

Der allgemeinen Auffassung folgend, meint jeder deutsche der im Besitz einer Mail-Adresse ist, das diese einen Bestandteil der personenbezogenen Daten darstellt und somit unter das Datenschutzgesetz fällt.

Dieser allgemeinen Auffassung bin ich stets gefolgt und musste mich heute wohl eines besseren belehren lassen.

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Irek Gronert – deininternetlifestyle.de

Auch das neue „Datenmonster“ von Irek Gronert „deininternetlifestyle[dot]de“ vereint wieder einmal alle klassischen Merkmale zentralistischer  Auswüchse im Internet. Im Vordergrund und für den laienhaften Affiliate nicht direkt erkennbar, steht hierbei die „Dummheit“ als etwas eigenständiges gar eigennütziges , das sich Irek Gronert gerne zu Nutze machen möchte. Das dieser dabei mit großer Wahrscheinlichkeit ungewollt die Prinzipien der Dummheit nach Carlo Cipolla in einer leicht entfremdeten Weise für sich sterilisiert, zeigt, mit welcher perfiden Eigenanamnese des Affiliate der selbige zum Handeln gezwungen werden soll.

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AdpackPro – unkontrollierte Darmwinde

Was ist AdPackPro? Nun wenn Sie die Webseite besuchen erhalten Sie folgendes an Informationen – Nichts

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Der Maddin lässt das schranzen nicht – MyMobileBlaster – Fundstück der Woche KW 12/2015

Wieder wurden wir durch einen treuen Leser  Rico Rocco (Name von der Redaktion geändert) auf eine neue schranzige Geschäfts“idee“ aufmerksam gemacht.

Update´s am Ende des Beitrages!

Achtung! nach genauer Prüfung ist die Nutzung von MyMobileBlaster teilweise mit deutschen und europäischen Recht nicht vereinbar, sobald faule Kontakte Ihre Mailingliste zieren! Achten Sie (Affiliate des schranzigen „Imperiums“) also zu 100 % darauf das markierte e-Mail-Adressen (derzeit 163 Mailadressen im Umlauf) von uns nicht in Ihrer Kontaktliste sind. Achtung – das Schranzige Angebot richtet sich wieder einmal nur an B2B und nicht an Endkunden. Damit sollen ein paar Gesetze umgangen werden. Ok steht natürlich nicht auf den Landingpages, aber das ist ja mal wieder so gewollt.

Auch die Webseite macht nach eingehender Prüfung den Eindruck, das Martin Schranz wieder einmal nichts dazu gelernt hat.  Sobald Sie sich also dort als Affiliate anmelden und aktiv werden unterwerfen Sie sich dem Recht, das Martin Schranz gerne für sich in seiner gewohnten Weise auslegt. Das dabei ein paar kleine Wichtigkeiten Ihnen vorenthalten werden ist wie immer ein Teil seines perfiden Systems. Jammern Sie also nicht später und erzählen, Sie haben ja von alledem nichts gewusst!

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Kein im Grundgesetz verankertes Recht auf positive Berichterstattung wenn ………..

In der Vergangenheit hat man uns immer wieder vorgeworfen Personen namentlich in Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten zu nennen. Ja sogar rechtliche Schritte gegen uns, hatte man uns angedroht.

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CrypMyWorld – Die Existenz des Nichts oder ………

Anmerkung der Redaktion; die Fett hervorgehobenen Textpassagen entstammen unserer Feder. Jedes Mitglied dieser Systeme von Martin Schranz sollte sich diesen Text bis zum Ende zu Gemüte führen, denn es kann sich später in seiner Kasse bzw. als Gesamtbildnis der Existenz bemerkbar machen. Auch ein weitergeben dieses Beitrages an andere Mitglieder dieser Systeme sollte in Erwägung gezogen werden. Wichtig!

Wichtig ist anzumerken, das zu fast jeder unzulässigen Spam – Werbung, Anonymen Anzeige in Kleinanzeigenverteiler, Blogs etc. die Identität des jeweiligen Werbenden festgestellt und dokumentiert wurde.

……….UWG – Nein danke brauchen wir nicht………so der suggestive Gedanke des Martin Schranz.

CrypMyWorld wie auch zuvor JV Elite Club sind der grundlegende Beweis, das dass „Nichts“ in der hier vorliegenden Sonderform existiert. Beide Systeme jedoch arbeiten mit einer anderen Begriffsbestimmung, nämlich dem „Nichts“ als „Produkt“.

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CrypMyWorld – Verschlüsselungsprogramm von Hackern geknackt………

…innerhalb weniger Stunden nach erscheinen der von CrypMyWorld und dem Inhaber Martin Schranz propagierten Verschlüsselungssoftware, wurde bereits der Verschlüsselungscode von IT Spezialisten geknackt und veröffentlicht…………

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