BaFin – wirklicher Verbraucherschutz?

Was ist die Bafin eigentlich?

Nun nach allgemeiner Auffassung sollte die Bafin den Finanzmarkt in Deutschland regeln.

Dies geschieht zum einen dadurch, das Erlaubnis pflichtige Unternehmen gegenüber der Bafin einer Anzeige- und Meldepflicht unterliegen. Die Bafin hat zu prüfen, auch schon im Interesse des Kunden, ob bei den besagten Unternehmen alles im grünen Bereich ist.  Und zum anderen hat die Bafin bei Verstößen zu prüfen, welche Tatbestände zum Beispiel bei unerlaubten Geschäften vorliegen. Dabei ist die BaFin auch auf Wistleblower angewiesen die Informationen zur Beurteilung der tatsächlichen Sachlage liefern können.

Schaut man sich jedoch einmal die Webseite der Bafin an, dann entsteht der Eindruck, das die Bafin alles schützen möchte nur nicht den Kunden.

Jede andere Finanzaufsicht in der EU benutzt zur klaren Erkennbarkeit das Wort „Investoren-Warnung/en oder Alerts“. Bei der Bafin heißt diese Begriffsbestimmung jedoch unerlaubte Geschäfte, was mitunter vom Kunden so nicht verstanden wird, da der Kunde ja eigentlich aufgrund fehlender Kenntnisse nicht wissen kann was ein unerlaubtes Geschäft ist. Auch das auffinden der Meldungen zu diesen unerlaubten Geschäften gestaltet sich gegenüber anderen Webseiten von Finanzaufsicht mitunter etwas schwierig. Der erste Kontakt wird mit dem Begriff „Aktuelles für Verbraucher“ tituliert, während Webseiten anderer Finanzaufsichten direkt den Begriff „Investoren-Warnung/en“ nutzen und so der Kunde direkt weiß wohin er ziehen muss um diese Warnungen lesen zu können.

Bei der Bafin hingegen erscheinen drei weitere Links, die im eigentlichen Sinne irreführend für den Kunden sein können.

  1. Warnungen vor Marktmanipulationen
  2. Unerlaubte Geschäfte
  3. Weitere Meldungen für Verbraucher

 

Schaut man sich nun einmal unter Punkt 2. eine Meldung an, wir nehmen einmal die erste direkt, so ist erkennbar, das die Bafin die Rückabwicklung angeordnet hat. Können wir jedoch davon ausgehen, das der Kunde eine Rückabwicklung logischerweise mit einem Verbot zu Ausübung der Tätigkeit gleichstellt? Kommt überhaupt die Rückabwicklung einem Verbot gleich? Für den Kunden stellt sich die Sachlage so dar, dass zwar eine Rückabwicklung angeordnet wurde, zwangsläufig aber nicht unbedingt ein Verbot vorliegt. Das verstehen der vorgenannten Wortwahl der Bafin ist in meinen Augen irreführend. Andere Finanzaufsichten stellen ganz klar, das z.B. keine Genehmigung nach § XYZ vorliegt und somit die genannte Firma keine Erlaubnis hat, z.B. Bankgeschäfte etc. in dem jeweiligen Land anzubieten. Sprich der Kunde erkennt an der Wortwahl sofort, das es sich bei der Firma zu der er auf der Webseite einer Finanzaufsicht recherchiert, um ein faules Ei handelt.

Im Falle der Wortwahl bei der Bafin, interessiert dem Kunden die Rückabwicklung einer Firma sekundär und primär in erster Linie, darf die Firma das oder nicht. Gerade im bereich Finanzen können wir nicht von einem gleichbleibenden Kenntnisstand zu diesem Thema bei den Kunden ausgehen. Jeder Kunde Interpretiert gemäß seinem Kenntnisstand die Wortwahl anders.

Daher ist die Wortwahl „Investoren-Warnung/en“ für den Kunden im allgemeinen prägender und leichter verständlich, da bereits das Wort „Warnung“ bereits den negativen Aspekt eines unerlaubten Geschäftes beinhaltet. Auch die Erreichbarkeit dieser Warnmeldungen sind von großer Bedeutung. der Kunde will aufgrund anderer Wortwahlen nicht erst noch lange suchen müssen um an erforderliche Informationen zu gelangen. Hier sind die überwiegende Anzahl der ausländischen Finanzaufsichten bei weitem besser aufgestellt, da diese bereits einen Link „Investoren-Warnung – Warnung – Alerts oder gleichlautend auf ihrer Startseite platziert haben.

Nun sind wir aber bei den unerlaubten Geschäften. Dreizehn an der Zahl hat die Bafin dieses Jahr (2017) bereits veröffentlicht, bereits? Oder wollen wir es lieber nennen, erst? Hierzu müssen wir uns fragen welche Aspekte die Bafin zur Beurteilung eines unerlaubten Geschäftes heranzieht. Sind es nur die Finanztechnischen Aspekte, oder kommen auch Aspekte wie Anzeichen/Fakten zu einen Betrug hinzu?

Werden alle Aspekte zur Beurteilung herangezogen, so muss sich ein Wistleblower indes fragen, warum viele Informationen beim Kunden überhaupt nicht ankommen, da diese von der Bafin einfach nicht veröffentlicht werden. Hier liegen viel zu lange Bearbeitungszeiten voran, so das in der Zwischenzeit besagte Firma mit ihren unerlaubten Geschäften weitermachen kann. Der Kunde wird also nicht geschützt sondern anscheinend im unklaren gelassen. Wenn ich als Bafin z.B. die Information erhalte, das eine Webseite mit Renditen von über 300 % im Jahr lockt, zudem Fakten erhält die einen klaren Betrug begründen, welche Recherchen muss ich dann den Umständen entsprechend einleiten um zu den Ergebnis zu kommen, das diese Firma ein unerlaubtes Geschäft in Deutschland betreibt und wie lange sollte dies dauern?

In einem Test wurden der Bafin und der österreichischen FMA die gleichen Informationen zu einer Firma zu einer gleichen Zeit übersendet. Während die FMA bereits im September 2016 eine Warnung zur besagten Firma ausgesprochen hatte und somit seine Kunden geschützt hat, ist bei der Bafin indes keine Mitteilung über ein unerlaubtes Geschäft zu lesen. Auch andere Finanzaufsichten in England, Polen,Spanien,Tschechien,Lichtenstein, Belgien haben gemäß ihren Regularien die Handlungen dieser Firma aus unerlaubt eingestuft und entsprechende Warnungen herausgegeben. Was also hindert die Bafin daran, den Kunden in Deutschland vor Firmen zu schützen, die in Deutschland unerlaubte Geschäfte tätigen?

Nun wir wissen es nicht, was wir aber wissen ist, das der Kunde in Deutschland durch die Bafin mehr schlecht als recht geschützt wird. Alleine durch unsere Recherchen ist eine Umsatz/Schadenssumme von ca. 1 Millarde Euro  weltweit – 200 Millionen in Deutschland durch solche unerlaubten Geschäfte entstanden, die im wesentlichen durch eine schnellere Handlung der Bafin hätten verhindert werden können. Auch dem Fiskus entgehen Steuereinnahmen in Millionenhöhe.

Bei Anfragen indes enthüllt sich zuweilen der Eindruck, dass man mit Antworten als`sind wir nicht für zuständig – kennen wir nicht – hat sich bei uns nicht vorgestellt – wird von uns nicht reguliert, da die Firma im Ausland sitzt etc. der Kunde lapidar abgespeist werden soll. Natürlich muss man als Finanzaufsicht nicht jene Firma kennen oder hierzu Informationen hierzu vorliegen haben. Wenn aber Kunden  die Bafin mit der Nase auf eine Firma stoßen, bei der schon der Name nach einem unerlaubten Geschäft riecht, dann bedarf es keiner unangebrachten vorgefassten Antworten um als „Behörde – Aufsicht“ zu handeln.

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